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20.000 € sind auch für einen Multi-Millionär kein Gelegenheitsgeschenk
20.000 € sind auch für einen Multi-Millionär kein Gelegenheitsgeschenk, so dass eine entsprechende Zuwendung bei Überschreitung der persönlichen Freibeträge der Schenkungsteuer unterliegt. Das ist die Quintessenz eines aktuellen Urteils des FG Rheinland-Pfalz. Leider hat der Kläger die zugelassene Revision nicht eingelegt, so dass der BFH keine Gelegenheit hat, sich zu den Voraussetzungen der Steuerbefreiung gem. § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG zu äußern.
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Die nächste Entscheidung eignet sich gut für die Unterhaltung am Stammtisch. Sie ist ebenfalls zur Erbschaft- und Schenkungsteuer ergangen. Sie stammt vom FG Rheinland-Pfalz und wir hatten sie eigentlich für unsere Rubrik „Anhängige Verfahren” eingeplant. Der Kläger hat uns allen aber leider nicht den Gefallen getan, die vom Finanzgericht zugelassene Revision einzulegen. Wie uns die Geschäftsstelle des zuständigen Senats mitgeteilt hat, ist das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig geworden.
Es geht um ein Thema, mit dem wir uns in unserer Mai-Ausgab...