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Umsatzsteuer | BMF-Schreiben zur Umsatzsteuer bei Überlassung eines Dienstwagens
Das BMF äußert sich zu einem BFH-Urteil aus dem Jahr 2022, das die Umsatzsteuer bei Überlassung eines Dienstwagens an Arbeitnehmer zur privaten Nutzung betrifft. Nach dem BMF besteht grundsätzlich kein Erfordernis, die bisherige Verwaltungsauffassung zu ändern; allerdings werden einzelne klarstellende Änderungen im UStAE vorgenommen.
[i]BFH hatte tauschähnlichen Umsatz bejahtDer BFH hatte entschieden, dass die Überlassung eines Dienstwagens an Arbeitnehmer zur privaten Nutzung einen umsatzsteuerbaren tauschähnlichen Umsatz darstellt, wenn die Dienstwagennutzung mit dem Arbeitnehmer arbeitsvertraglich vereinbart ist und eine Privatnutzung tatsächlich erfolgt. Das Entgelt ist nach dem BFH in der Dienstleistung des Arbeitnehmers zu sehen, die eine Sachleistung darstellt. Die Umsatzsteuerbarkeit war im Streitfall nach § 3a Abs. 3 Nr. 2 Satz 3 UStG z...