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FG Nürnberg 30.09.2025 1 K 273/24, Kommentierte Nachricht

Körperschaftsteuer | Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs für Aufsichtsratsvergütungen verfassungskonform

Die hälftige Kürzung von Aufsichtsratsvergütungen gemäß § 10 Nr. 4 KStG ist nach dem Finanzgericht Nürnberg verfassungskonform.

Eine bayerische Stadtwerke Holding GmbH (Holding) war im Rahmen einer körperschaftsteuerlichen Organschaft Alleingesellschafterin der Stadtwerke GmbH, die über einen Aufsichtsrat verfügte. In den Streitjahren 2019 bis 2021 zahlte die Holding an die Aufsichtsratsmitglieder jeweils 31.400 €. Das Finanzamt rechnete nach § 10 Nr. 4 KStG jeweils die Hälfte dieses Betrags, d. h. 15.700 €, hinzu. Hiergegen wehrten sich die Holding sowie die Stadtwerke GmbH.

[i]Aufwendungen werden auch im Interesse der Gesellschafter getätigtDas Finanzgericht verneinte die Verfassungswidrigkeit und wies die Klage ab. Nach Auffassung des Gerichts ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber Aufwendungen einer Kapitalgesellschaft, die auch im In...

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Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs für Aufsichtsratsvergütungen verfassungskonform

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