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beSt | Einreichung einfach signierter Dokumente über ein fremdes Steuerberaterpostfach
Ein elektronisches Dokument, das aus einem besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach (beSt) versandt wird und mit einer einfachen elektronischen Signatur versehen ist, ist nur dann wirksam auf einem sicheren Übermittlungsweg bei Gericht eingereicht, wenn die das Dokument signierende und damit verantwortende Person mit dem tatsächlichen Versender übereinstimmt.
Im Streitfall hätte die Klageschrift durch die Steuerbevollmächtigte G eingereicht werden müssen, die die Klageschrift lediglich einfach signiert hatte. Der Versand über das beSt des Steuerberaters H genügte nicht den Anforderungen des § 52a Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 FGO, weil der Absender nicht mit derjenigen Person identisch war, die durch ihre Signatur die Verantwortung für den Schriftsatz übernommen hat. Der Steuerberate...