Erbschaftsteuer | Steuerliche Behandlung von Erbschaften (hib)
Die Bundesregierung sieht keine Gründe, Partner einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft in die günstige Steuerklasse I bei der
Erbschaftsteuer einzustufen. Dies geht aus einer Antwort der Regierung
(BT-Drucks. 21/4791) auf eine Kleine Anfrage
der AfD-Fraktion (BT-Drucks. 21/4413) hervor.
Eine Gleichbehandlung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften sei von Verfassung wegen nicht geboten, teilt die Regierung mit.
Die Antwort enthält weitere Angaben zum geltenden Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, das erhebliche steuerliche Begünstigungen für Vermögensübertragungen zwischen Mitgliedern der Kernfamilie vorsieht. „Die Anforderungen, die sich aus dem Grundgesetz und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an die Besteuerung von unentgeltlichen Erwerben innerhalb von Familien ergeben, werden durch die derzeitigen Regelungen erfüllt“, fasst die Bundesregierung ihre Position zusammen.
Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 234 (il)
Fundstelle(n):
IAAAK-12817