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Keine Geschäftsveräußerung bei Betriebsfortführung durch einen Pächter
Der BFH musste zu der Frage Stellung nehmen, ob eine Geschäftsveräußerung im Ganzen auch dann vorliegt, wenn der Erwerber den Betrieb nicht selbst fortführt, sondern an einen Dritten verpachtet.
I. Leitsätze
Die für die Geschäftsveräußerung i. S. des § 1 Abs. 1a Satz 1 UStG notwendige Absicht zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit muss bei einer mehrfachen Übertragung nicht beim Zwischenerwerber, sondern beim Letzterwerber vorliegen.
Nutzt der Erwerber das übertragene Vermögen nicht wie zuvor der Veräußerer für eine eigene unternehmerische Tätigkeit, sondern verpachtet er dieses, kann für die bei einer Geschäftsveräußerung notwendige Fortführung der Unternehmenstätigkeit nicht auf den Pächter abgestellt werden.
II. Sachverhalt
Eine GmbH & Co. KG betrieb eine Fischverarbeitung, eine Fischzucht, einen Hofladen und eine Gaststätte. Im November 2016 veräußerte sie Teile ihres Unternehmensvermögens (Grundstücke mit hierauf befindlichen Gaststätten-, Laden- und Wohngebäuden, Betonbecken sowie bewegliche Einrichtungen) an A und B zu gleichen Teilen. Zwischen der GmbH & Co. KG und den Erwerbern bestand Einigkeit, dass die GmbH & Co. KG weiterhin mit Fisch beliefert...