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EU | Änderungsrichtlinie zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten veröffentlicht
Am hat der Rat der Europäischen Union dem finalen Gesetzestext zu den Vereinfachungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und der Sorgfaltspflichten (CSDDD) infolge des Omnibus-I-Pakets zugestimmt. Nachdem damit der letzte formelle Akt des Gesetzgebungsverfahrens abgeschlossen war, wurde daraufhin am die Richtlinie (EU) 2026/470 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2006/43/EG, 2013/34/EU, (EU) 2022/2464 und (EU) 2024/1760 im Hinblick auf bestimmte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
Die neuen EU-Vorschriften treten am in Kraft. Sie sind grundsätzlich innerhalb eines Jahres in nationales Recht umzusetzen. Die Umset...