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Steuerschuld aus einer Gutschrift über nicht existente Leistung
; Revision beim BFH anhängig (V R 52/25)
Das baden-württembergische Finanzgericht hatte über die relevante Frage zu entscheiden, ob ein Empfänger einer ausgestellten Gutschrift die darin enthaltene Umsatzsteuer schuldet, obwohl die abgerechnete Leistung nicht existiert. Das Finanzgericht verneint nach alter Rechtslage die Steuerschuld aus einer solchen Gutschrift, wenn der Leistungsempfänger nicht unternehmerisch tätig wird. Es bestehe weder eine steuerpflichtige Leistung, noch schuldet der Kläger die in den Gutschriften ausgewiesenen Beträge nach § 14c Abs. 2 UStG. Weil keine Leistung erbracht worden ist, konnte der Leistungsempfänger nicht wirksam mittels einer Gutschrift abrechnen.
I. Leitsatz (nicht amtlich)
Wer in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er zum gesonderten Ausweis nicht berechtigt ist (unberechtigter Steuerausweis), schuldet nach § 14c Abs. 2 Satz 1 UStG a. F. den ausgewiesenen Betrag. Das Gleiche gilt, wenn jemand wie ein leistender Unternehmer abrechnet und einen Steuerbetrag ausweist, obwohl er nicht Unternehmer ist oder eine Lieferung oder sonstige Leistung nicht ausführt (§ 14c Abs. 2 Satz 2 UStG a. F.).
Eine Steuerschuld entsteht nicht nach § 14c Abs. 2 UStG a. F., sofern in umsatzsteuerlichen Gutschrifte...