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Rechtspraxis | Online-Handel: Widerrufsbutton wird bald Pflicht
Unternehmen müssen, wenn sie online Waren oder Dienstleistungen verkaufen, bis zum einen Widerrufsbutton bzw. eine Widerrufsfunktion einführen, mit der ein direkter Widerruf eines Kaufs möglich ist. Es gibt keine Erleichterungen für KMU.
Die Widerrufsfunktion besteht aus zwei Stufen. Zunächst muss ein Kunde eine „gut lesbare Schaltfläche“ mit der Aufschrift „Vertrag widerrufen“ (oder analog) finden können. Die Schaltfläche muss für Verbraucher leicht zugänglich, hervorgehoben platziert und während des Laufs der Widerrufsfrist ständig verfügbar sein.
Der Kunde muss in die Lage versetzt werden, wesentliche Informationen zur Identifizierung des zu widerrufenden Vertrags bereitzustellen oder zu bestätigen. Dazu sind mindestens folgende Informationen erforderlic...