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BFH | Kein Spendenabzug bei Zuwendungen an eine in der Schweiz ansässige Stiftung
Der Kläger ist der alleinige Gesamtrechtsnachfolger der 2018 verstorbenen E. Diese hatte noch zu Lebzeiten im Streitjahr 2017 eine Zahlung an eine in der Schweiz ansässige Stiftung geleistet. Zweck der Stiftung ist die Unterstützung von Kindern und jungen Erwachsenen in Mittelamerika. In der Schweiz ist diese Stiftung von der Steuer befreit, da sie gemeinnützige Zwecke verfolgt. Mit einem Schreiben bedankte sich der Stiftungsratspräsident bei E für ihre Spende. Das zuständige Finanzamt lehnte eine Berücksichtigung der Spende als Sonderausgabe ab. Hiergegen wandte sich der Kläger zunächst mittels erfolglosen Einspruchs und anschließend mit einer Klage vor dem Finanzgericht. Das FG München wies die Klage als unbegründet ab. Hiergegen legte der Kläger Revision ein.
Der [i]Deutschland ist nicht verpflichtet, einen ausländischen Gemeinnützigkeitsstatus anzuerkennenBFH ...