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Umsatzsteuer | Keine Geschäftsveräußerung bei Betriebsfortführung durch einen Pächter (BFH)
Die für die Geschäftsveräußerung i.
S. des
§ 1 Abs.
1a Satz 1 UStG notwendige Absicht zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit muss bei einer mehrfachen Übertragung nicht beim
Zwischenerwerber, sondern beim Letzterwerber vorliegen. Nutzt der Erwerber das
übertragene Vermögen nicht wie zuvor der Veräußerer für eine eigene
unternehmerische Tätigkeit, sondern verpachtet er dieses, kann für die bei
einer Geschäftsveräußerung notwendige Fortführung der Unternehmenstätigkeit
nicht auf den Pächter abgestellt werden (;
veröffentlicht am ).
Hintergrund: Nach § 1 Abs. 1a Satz 1 UStG unterliegen die Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen nicht der Umsatzsteuer. In diesem Fall tritt der erwerbende Unternehmer an die Ste...