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Umsatzsteuer | Übertragung von Anlagen eines Solarparks an verschiedene Erwerber bei Fortführung der Stromeinspeisung keine Geschäftsveräußerung (BFH)
Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen
i. S. des § 1 Abs. 1a UStG liegt nicht vor, wenn der Unternehmer mehrere - hier
zehn - Teile eines von ihm betriebenen Solarparks an jeweils einzelne Erwerber
veräußert und auch nach der Übertragung dieser Teilanlagen seine
wirtschaftliche Tätigkeit fortführt, indem er den dort erzeugten Strom - wie
zuvor - als "Anlagenbetreiber" in das Netz einspeist und hierfür unverändert
die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgesehene Vergütung vereinnahmt
(; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Nach § 1 Abs. 1a Satz 1 UStG unterliegen die Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen nicht der Umsatzsteuer. In diesem Fall tritt der erwerbende Unternehmer an die Stelle des Veräußerers (§ 1 Abs. 1a Satz 3 UStG). Voraussetzung für die G...