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Verbundene Unternehmen
[i]Nicht marktkonforme interne Preise bergen Risiko der GewinnverschiebungKonzernverrechnungspreise spielen in der globalisierten Welt und damit für die internationale Steuerplanung eine immer größere Bedeutung. So kann die Konzernleitung mittels konzerninterner Verrechnungspreise die wirtschaftliche Lage der verbundenen Unternehmen genauso gravierend beeinflussen, wie es durch Preise auf den konzernexternen Absatz- und Beschaffungsmärkten geschieht. Konzerninterne Verrechnungspreise kommen allerdings weit weniger objektiv zustande als Marktpreise und sind stärker von zugrunde liegenden (steuerlichen) Konzerninteressen beeinflusst. Die wachsende Bedeutung der Verrechnungspreise zwischen verbundenen Unternehmen ist der Finanzverwaltung bekannt. Zuletzt wurden die Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise im Dezember 2024 aktualisiert (, NWB NAAAJ-81736).
I. Verbundene Unternehmen
[i]Definition in Art. 9 OECD-MA und § 1 Abs. 2 AStG ist nicht deckungsgleichUnternehmen, die den Regelungen der Verrechnungspreise unterliegen, sind national in § 1 Abs. 2 AStG und abkommensrechtlich in Art. 9 OECD-MA 2025 geregelt. Während Art. 9 Abs. 1 OECD-MA 2025 den Begriff des verbundenen Unternehmens bestimmt, hat der deutsche Gesetzgeber mit dem Rechtsbegriff der „nahestehenden Person“ in § 1 Abs. 2 AStG ein eigenes Begriffsverständnis entwicke...