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Nachhaltigkeit | Änderungsrichtlinie zur CSRD und CSDDD abgeschlossen
In seiner Sitzung am hat der Rat der Europäischen Union (EU) den mit dem Omnibus-I-Paket vorgeschlagenen Vereinfachungen in den Regelungen der Corporate Sustainability Directive (CSRD) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und in der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) zu den unternehmerischen Sorgfaltspflichten für nachhaltige Lieferketten zugestimmt. Die Vereinfachungen wurden von der EU-Kommission Ende Februar 2025 vorgeschlagen und vom EU-Parlament Mitte Dezember 2025 in geänderter Form gebilligt. Mit der Zustimmung auch des Rats der EU ist der letzte formelle Schritt für diese Änderungen abgeschlossen. Am wurde die entsprechende Änderungsrichtlinie zur CSRD und zur CSDDD im EU-Amtsblatt veröffentlicht; sie ist am in Kraft getreten. Die EU-Mitgliedstaaten habe...