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NWB BB 4/2026 S. 100

Steuererklärungen: Ab Veranlagungsjahr 2025 wieder normale Fristen

Für das Jahr 2024 gelten zum letzten Mal noch die wegen der Corona-Krise bedingten verlängerten Abgabefristen für Steuererklärungen. Für den Veranlagungszeitraum 2024 endet die Abgabefrist, wenn die Erklärungen über einen Steuerberater erstellt werden, am . Ab dem Veranlagungsjahr 2025 läuft alles wieder wie vor der Corona-Krise. Die Erklärungen sind spätestens mit Ablauf des Februars des übernächsten Jahres einzureichen. Für das Jahr 2025 müssen die Erklärungen bei Beteiligung eines Steuerberaters also am abgegeben werden. Steuerberater sollten ihre Mandanten rechtzeitig auf die geänderte Gesetzeslage aufmerksam machen.

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