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IWB Nr. 6 vom Seite 239

Ungarn verschärft die Verrechnungspreisregulierung – neue Anforderungen ab 2026

Jérome Limpinsel und Tobias Brauksiepe

Mit [i]Erlass v. 23.12.2025 - 45/2025 (XII. 23.) NGM unter https://go.nwb.de/6mkq5dem am verkündeten Erlass 45/2025 (XII. 23.) NGM hat das Ministerium für Nationale Wirtschaft eine umfassende Neufassung der ungarischen Verrechnungspreisverordnung vorgelegt. Eine neue Verordnung definiert den regulatorischen Rahmen für Verrechnungspreise in Ungarn grundlegend neu. Sie löst die bisherige Regelung (32/2017 (X. 18.) NGM) ab und ist für Wirtschaftsjahre ab 2026 verpflichtend – mit der Option einer vorzeitigen Anwendung für 2025. Der Erlass nimmt nicht nur punktuelle Anpassungen vor, sondern definiert die Dokumentations-, Analyse- und Berichtspflichten für Verrechnungspreise umfassend neu. Die Neuregelung bewegt sich in einem Spannungsfeld: Einerseits werden bürokratische Erleichterungen für kleinere Unternehmen eingeführt, andererseits verschärft der Gesetzgeber die Anforderungen an substanzielle und risikobehaftete Transaktionen erheblich.

I. Anpassungen bei Schwellenwerten und Befreiungen

[i]Deutliche Erhöhung des Grenzbetrags für das Local FileEin zentrales Element der Neuregelung betrifft die Anpassung der Grenzbeträge für die Verrechnungspreisdokumentation. Die Schwellenwerte für die Erstellung eines Local File werden von bisher 100 Mio. HUF (ca. 250.000

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