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Einkommensteuer; | Gaststätte als Liebhaberei (§ 15 EStG)
Der Betrieb einer Gaststätte ist als estlich irrelevante Liebhaberei zu qualifizieren, wenn neben dauernden, auch nicht durch stille Reserven abdeckbaren Verlusten persönliche, im Bereich der Lebensführung des Stpfl. liegende Gründe (wie z.B. lange Familientradition, erhebliche andere Einkünfte zur Bestreitung des Lebensunterhalts und Abdeckung der Gaststätten-Verluste) zur Beibehaltung des Betriebs feststellbar sind und der Stpfl. keine nennenswerten Maßnahmen ergreift, um die negative Ertragssituation zur Hinwendung auf ein positives Gesamtergebnis zu beeinflussen (, Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt).