Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zum Vorliegen eines vorgefertigten Konzepts i. S. des § 15b EStG
(1) Das für die Annahme einer modellhaften Gestaltung i. S. des § 15b Abs. 2 EStG erforderliche „vorgefertigte Konzept“ muss sowohl bezogen auf den Geschäftsgegenstand der Gesellschaft als auch auf ihre Konstruktion bereits vor der eigentlichen Investitionsentscheidung durch den oder die Initiatoren festgelegt worden sein (Bestätigung der Rechtsprechung). (2) Für die Annahme, bereits im Gründungsjahr der Gesellschaft habe ein „vorgefertigtes Konzept“ vorgelegen, fehlt es jedenfalls dann an hinreichenden tatsächlichen Feststellungen, wenn der Gesellschaftsvertrag nicht erkennen lässt, dass die Aufnahme weiterer Kommanditisten zum Zweck der Beschaffung des nötigen Eigenkapitals geplant war, und sich dies auch nicht aus anderen objektiven Umständen – wie z. B. einem bereits im Gründungsjahr ...