Keine Bewertung von Sondereigentum vor seiner zivilrechtlichen Entstehung
Leitsatz
1. Die wirtschaftliche Betrachtungsweise kann nicht dazu führen, dass Sondereigentum als solches bereits vor seiner zivilrechtlichen
Entstehung als gebildet angesehen werden kann.
2. Die Fiktion in § 244 Abs. 3 Nr. 3 BewG sagt nichts darüber aus, in welchem Zeitpunkt die selbständige wirtschaftliche Einheit
Wohnungseigentum entsteht, sondern setzt ihr Bestehen voraus.
Fundstelle(n): WAAAK-12056
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FG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 18.02.2026 - 3 V 3015/26