Datenschutzverstoß durch irrtümlichen Versand der Steuererklärung an einen Dritten
Schadensersatz
Leitsatz
1. Mit der (versehentlichen) Versendung der Steuererklärung des Steuerpflichtigen samt Anlagen an einen Dritten ist dem Steuerpflichtigen
ein immaterieller Schaden entstanden, der auf dem Kontrollverlust über die in der Steuererklärung enthaltenen personenbezogenen
Daten liegt.
2. Der Begriff der Verarbeitung im Sinne des Art. 4 Abs. 2 DSGVO umfasst letztlich jeglichen Umgang mit personenbezogenen
Daten.
3. Als Schadensersatz hielt das Gericht im Streitfall einen Betrag in Höhe von 1.000 EUR für angemessen.