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StuB Nr. 6 vom Seite 1

Das Bilanzsteuerrecht und der BFH …

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | stub-redaktion@nwb.de

... höchstrichterliche Rechtsprechung des Jahres 2025

Der XI. Senat des BFH, der in den letzten Jahren neben der Umsatzsteuer vor allem auch für das Bilanzsteuerrecht zuständig war, wurde mit Ablauf des Juli 2025 wegen rückläufiger Streitfälle aufgelöst. In seine geschäftsplanmäßige Zuständigkeitsnachfolge für das Bilanzsteuerrecht tritt der IX. Senat des BFH. Im aktuellen Geschäftsverteilungsplan des BFH ist dies nicht sofort erkennbar. Denn die Bezeichnung „Bilanzsteuerrecht“ findet sich dort nicht. Es handelt sich vielmehr um die unter Nrn. 6 und 7 in der Sachlichen Zuständigkeit des IX. Senats aufgeführten Fälle der Körperschaft- und Gewerbesteuer, für das insbesondere der I. Senat bzw. der III. Senat nicht zuständig sind. Gleichzeitig wird hierdurch klar, dass nur ein Teil des Bilanzsteuerrechts in der Zuständigkeit des XI. Senats des BFH stand. Denn bilanzsteuerrechtliche Fragen rund um Bilanz und GuV haben auch die übrigen BFH-Senate im Rahmen ihrer Rechtsfindung zu beachten. Richter am BFH Prof. Dr. Gregor Nöcker gibt einen Überblick über die Rechtsprechung des BFH zum Bilanzsteuerrecht, vorrangig aus dem vergangenen Jahr 2025.

Steuerbilanzielle Wahlrechte bei gewerblichen Mitunternehmerschaften

Die Frage nach der Ausübung steuerlicher Wahlrechte gewinnt bei Mitunternehmerschaften zusätzlich an Brisanz. Bei einer Mitunternehmerschaft gilt das Transparenzprinzip, indem das Eigenkapital, die Gewinne und Verluste den Gesellschaftern steuerrechtlich zugeordnet werden. Gleichzeitig ist sie (und nicht der einzelne Gesellschafter) Subjekt der Gewinnerzielung, Gewinnermittlung und Einkünftequalifikation. Es ergibt sich ein Spannungsverhältnis zwischen der Einheit (der Personengesellschaft) und der Vielheit (der einzelnen Gesellschafter). Die Umsetzung dieses dualen Systems aus Einheit und Vielheit erfolgt durch eine zweistufige Gewinnermittlung. Die erste Stufe betrifft die Ermittlung des Anteils des Mitunternehmers an dem von der Personengesellschaft erzielten Gewinn oder Verlust in der Steuerbilanz der Gesellschaft. Es kommt ggf. zu einer Korrektur um das Ergebnis einer Ergänzungsbilanz. Es ergibt sich der Gewinnanteil des Mitunternehmers i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 1 EStG. Auf der zweiten Stufe der Gewinnermittlung wird das Ergebnis etwaiger Sonderbilanzen ermittelt. In jeder dieser Bilanzen stellt sich die Frage nach der Ausübung steuerlicher Wahlrechte; dieser Frage geht Prof. Dr. Holger Kahle in seinem Beitrag nach.

Vergleichsvereinbarungen im handelsrechtlichen Jahresabschluss

Aufgrund des Charakters des Jahresabschlusses als Periodenabschnittsrechnung kommt der Frage der Abgrenzung zum Stichtag in der Bilanzierung elementare Bedeutung zu. Dabei ergeben sich in der Praxis oft schwierige Auslegungsfragen, insbesondere was die für die Bewertung zum Stichtag relevanten Faktoren betrifft. Der Beitrag von Prof. Dr. Stephan C. Scholz und Julian Killius erörtert anhand eines Praxisbeispiels die Frage, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen ein Vergleich als wertaufhellend oder wertbegründend einzustufen ist, und zeigt die unterschiedlichen Auffassungen diesbezüglich in der Literatur auf.

Bleiben Sie zuversichtlich!

Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
StuB 6/2026 Seite 1
OAAAK-11924