Gesetzgebung | Gesetzentwurf zu Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe (Bundesregierung)
Die Bundesregierung hat einen
Gesetzentwurf „zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur
Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe“
vorgelegt (BT-Drucks. 21/4298). Ziel des
Entwurfs ist es vor allem, Regelungen in verschiedenen Berufsgesetzen –
u.a. der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem
Steuerberatungsgesetz - zu vereinheitlichen und zu
modernisieren.
Der Gesetzentwurf sieht Folgendes vor:
U.a. soll die bislang nicht gesetzlich geregelte „missbilligende Belehrung“, die von Berufskammern gegenüber ihren Mitgliedern ausgesprochen werden kann, neu gefasst werden. Künftig soll sie durch einen „rechtlichen Hinweis“ ersetzt werden, dessen präventiver Charakter stärker hervorgehoben wird. Außerdem soll geregelt werden, dass für Rechtsbehelfe gegen rechtliche Hinweise, Rügen, Auskunftsverlangen und Zwangsgelder von Rechtsanwälten einheitlich das Anwaltsgericht zuständig ist und die Verwaltungsgerichtsordnung anzuwenden ist. Vergleichbare Regelungen sollen in den anderen Berufsordnungen untergebracht werden.
Der Entwurf enthält darüber hinaus etliche weitere Anpassungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe. So geht es u.a. um Regelungen zur Abwicklung von Kanzleien, Änderungen beim Zentralen Vorsorgeregister sowie um Klarstellungen im Rechtsdienstleistungsgesetz.
Insgesamt soll es Anpassungen in 38 Gesetzen und Berufsordnungen geben.
Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 185 (lb)
Fundstelle(n):
QAAAK-11864