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BFH Urteil v. - I R 122/73 BStBl 1975 II S. 258

Gesetze: UmwStG (1957) § 4 Abs. 1

Leitsatz

Ergibt sich bei der Umwandlung einer GmbH auf die ihre Geschäftsanteile haltende KG nach Maßgabe des Umwandlungs-Steuergesetzes 1957 bei der KG ein Übernahmeverlust, so kann dieser nicht durch die nachträgliche Einbuchung eines von der GmbH selbst geschaffenen Firmen- oder Geschäftswerts oder eines von der GmbH unentgeltlich erworbenen Wirtschaftsguts (wie mehrerer ihr erteilter Güterfernverkehrsgenehmigungen) gemindert oder ausgeglichen werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 258
BFHE S. 198 Nr. 114,
DAAAB-00249

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BFH, Urteil v. 09.10.1974 - I R 122/73

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