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Track 12 | Körperschaftsteuer: Verdeckte Gewinnausschüttung bei vorzeitiger Abfindung einer Pensionszusage
Der BFH hat aktuell eine wichtige Klarstellung getroffen: Verzichtet der beherrschende Gesellschafter einer GmbH vor Eintritt des Versorgungsfalls auf seine Ansprüche aus einer Pensionszusage und erhält er hierfür eine Abfindung von der Gesellschaft, liegt hierin keine verdeckte Gewinnausschüttung, wenn die Pensionszusage aus betrieblichen Gründen abgefunden wird, z. B. um die Sanierung der Gesellschaft zu erleichtern und ihre Insolvenz zu vermeiden.
Für die beherrschenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft ist die nächste Entscheidung relevant, die wir Ihnen vorstellen möchten. Der BFH hat nämlich eine wichtige Klarstellung getroffen – zur Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung bei der vorzeitigen Abfindung einer Pensionszusage.
Verzichtet der beherrschende Gesellschafter einer GmbH vor dem Eintritt des Versorgungsfalls auf seine Ansprüche aus einer Pensionszusage und erhält er hierfür eine Abfindung von der Gesellschaft, liegt hierin – so aktuell der VIII. Senat des BFH – keine verdeckte Gewinnausschüttung, wenn die Pensionszusage aus betrieblichen Gründen abgefunden wird.
Im Streitfall war die vorzeitige Ablösung einer rückgedeckten Pen...