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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 09 | Doppelter Haushalt: Kosten für Stellplatz sind keine auf 1.000 € monatlich begrenzte Unterkunftskosten

Wie zu erwarten, hat der BFH jüngst entschieden, dass die Kosten für die Anmietung eines Pkw-Stellplatzes oder einer Garage nicht zu den Unterkunftskosten gehören, die nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG nur mit höchstens 1.000 € im Monat angesetzt werden können. Sie sind, soweit notwendig, als sonstige Kosten wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung abziehbar. Eine einheitliche Miete für Wohnung und Stellplatz ist ggf. aufzuteilen.

Das jüngst ergangene Urteil des BFH zu Unterkunftskosten bei einer doppelten Haushaltsführung ist in der Fachliteratur breit besprochen worden . Und nicht nur da. Die Entscheidung wurde auch von vielen Publikumsmedien aufgegriffen. Da der Ausgang des Verfahrens zu erwarten war und wir schon mehrfach ausführlich über die steuerzahlerfreundlichen erstinstanzlichen Entscheidungen mehrerer Finanzgerichte zu dem Thema berichtet haben , sparen wir uns heute die Vorgeschichte und fassen uns kurz.

Das können wir gerne so machen. Der BFH hat klargestellt: Entgegen der Sichtweise der Finanzverwaltung gehören die Kosten für die Anmietung eines Pkw-Stellplatzes oder einer Garage nicht zu den Unterkunftskosten, die nur mit höch...

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