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Track 26-27 | Außerordentliche Einkünfte: Tarifbegünstigung bei Abgeltung des Urlaubsanspruchs
Erhält ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abgeltungszahlung für den Urlaubsanspruch mehrerer Jahre, handelt es sich nach einem steuerzahlerfreundlichen Urteil des FG Münster um außerordentliche Einkünfte i. S. von § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG, die tarifbegünstigt zu besteuern sind. Auf die Entscheidung des BFH im Revisionsverfahren sind wir nicht zuletzt aufgrund eines anderslautenden Urteils des FG Hamburg gespannt.
Als Stammhörer ist Ihnen der Ablauf vertraut: Zum Abschluss von „Steuern mobil” informieren wir Sie nun noch über bedeutsame Verfahren, die beim BFH neu anhängig sind.
Als Steuer-Profi wissen Sie: Schwebende Prozesse beim höchsten deutschen Steuergericht eröffnen die Möglichkeit, gleichgelagerte Fälle durch einen Einspruch offen zu halten. Beantragen Sie das Ruhen des Verfahrens, ist das Finanzamt gesetzlich verpflichtet, den Einspruch bis zu einer Entscheidung im Parallelfall ruhen zu lassen. Ihre Mandanten profitieren so – quasi als Trittbrettfahrer – von Verfahren anderer Steuerzahler.
Auf den Ausgang eines anhängigen Streits bin ich besonders gespannt: Zu der Frage, ob die finanzielle Abgeltung eines mehrjährig...