BFH Urteil v. - VIII R 192/72 BStBl 1975 II S. 210
Gesetze: BerlinFG § 6BerlinFG § 14 Abs. 2 Nr. 2 lit. a, aaBerlinFG § 19 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1FGO § 122 Abs. 1UStDB (a.F.) § 12UStG (n.F.) § 4 Nr. 13
Leitsatz
1. Das FA, auf das die sachliche Zuständigkeit eines anderen FA für einen bestimmten Aufgabenbereich übergegangen ist, ist in einem gegen dieses andere FA anhängigen Rechtsstreit, der sich auf den übergegangenen Aufgabenbereich bezieht, Beteiligter i.S. des § 122 Abs. 1 FGO.
2. Die Wärmegewinnung durch Kohleverbrennung und Wassererhitzung in einem Fernheizwerk ist eine Verarbeitung i.S. des § 19 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 BerlinFG und eine Fertigung i.S. der § 19 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 und § 14 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a) aa) BerlinFG.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1975 II Seite 210 BFHE S. 390 Nr. 114, NAAAB-00224
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