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Steuerbarkeit einer interkommunalen Telematik-Vereinigung trotz „Emanationstheorie“
Das EuG hat sich mit dem Problemfeld der interkommunalen Kooperationen auseinandergesetzt. Das Verfahren aus Belgien zeigt, was passiert, wenn Mitgliedstaaten mit verwaltungsrechtlichen Konstruktionen arbeiten, um Leistungen innerhalb öffentlich-rechtlicher Verbünde als „interne Vorgänge“ aus dem Mehrwertsteuerrecht herauszuhalten. In der vorliegenden Entscheidung befasst sich das EuG mit einer belgischen Praxis („Emanationstheorie“), nach der Leistungen einer beauftragten Vereinigung an ihre Mitglieder als Leistungen der Mitglieder an sich selbst behandelt werden. Das EuG stellt klar, dass eine solche nationale Fiktion die unionsrechtliche Steuerbarkeit bzw. Steuerpflicht nicht verdrängen kann. Maßgeblich bleiben allein die Kriterien der Art. 2, 9 und 13 MwStSystRL ().
I. Leitsatz
Die Art. 2, 9 und 13 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem sind dahin auszulegen, dass
eine juristische Person des öffentlichen Rechts in Form einer beauftragten Vereinigung, deren Tätigkeit darin besteht, im Rahmen einer Übertragung der Verwaltung Telematikdienste und damit verbundene Lieferungen von Computerhardware an ihre Mitglieder zu erbringen ...