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Die Auswirkung der Körperschaftsteuersatzsenkung auf die globale Mindestbesteuerung (Pillar Two)
Effekte auf die latente Steuerberechnung nach HGB und IFRS
Ab dem Jahr 2028 sinkt der Körperschaftsteuersatz in jährlichen Schritten von einem Prozentpunkt von 15 % auf 10 %. Die zukünftige Senkung des Steuersatzes ist bereits heute bei der Berechnung latenter Steuern nach IFRS und HGB zu berücksichtigen. Im Folgenden werden die hierbei jeweils zu berücksichtigenden Regelungen kurz dargestellt und anschließend die Folgen bei der Berechnung der Mindeststeuer nach Maßgabe des Mindeststeuergesetzes untersucht.
Die Neubewertung latenter Steuern mit dem ab 2028 reduzierten Körperschaftsteuersatz führt zu latentem Steueraufwand oder -ertrag, der den effektiven Steuersatz (ETR) für Pillar Two-Zwecke beeinflusst.
Der Effekt aus der Neubewertung ist beim CbCR-Effektivsteuersatz-Test zu berücksichtigen, der ggf. nicht mehr bestanden wird. Besonders betroffen sind Unternehmen, die nur der Körperschaftsteuer, nicht aber der Gewerbesteuer unterliegen.
In der „Vollberechnung“ sind Effekte aus der Änderung des Steuersatzes dagegen grds. zu eliminieren. Weiterhin kann eine Anpassung der Vorjahresberechnungen erforderlich sein.