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IWB Nr. 5 vom

Die Auswirkung der Körperschaftsteuersatzsenkung auf die globale Mindestbesteuerung (Pillar Two)

Moritz Mühlhausen und Lars Wohlthat

Ab dem Jahr 2028 sinkt der Körperschaftsteuersatz in jährlichen Schritten von einem Prozentpunkt von 15 % auf 10 %. Die zukünftige Senkung des Steuersatzes ist bereits heute bei der Berechnung latenter Steuern nach IFRS und HGB zu berücksichtigen. Dies kann sich bereits jetzt auf den CbCR-Effektivsteuersatztest und die Vollberechnung nach dem Mindeststeuergesetz auswirken.

I. Berücksichtigung im Rahmen des CbCR-Effektivsteuersatztests

Der Effekt aus der Neubewertung ist beim CbCR-Effektivsteuersatztest (§§ 84 ff. MinStG) zu berücksichtigen, der ggf. nicht mehr bestanden wird. Besonders betroffen sind Geschäftseinheiten, die nur der Körperschaftsteuer, nicht aber der Gewerbesteuer unterliegen – etwa ausländische Ein-Objekt-Kapitalgesellschaften, die als Eigentümerinnen von im Inland belegenem Grundbesitz beschränkt körperschaftsteuerpflichtig sind, oder inländische Gesellschaften, die die Voraussetzungen der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags für Grundstücksunternehmen nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG erfüllen. Im Ergebnis kann sich für solche Geschäftseinheiten zukünftig ein Steuersatz von nur noch 10,55 % (Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag) ergeben.

II. Auswirkungen auf die Pillar Two-...

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