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Umsatzsteuer | Besteuerung der unselbständigen Nebenleistungen eines Hotels (EuGH)
Der EuGH hat zur
Europarechtskonformität des Aufteilungsgebots beim ermäßigten Steuersatz bei
unselbständigen Nebenleistungen zur Beherbergung entschieden und die deutsche
Regelung unter bestimmten Voraussetzungen für zulässig erachtet
( bis C-411/24).
Streitfälle: Die Verfahren betreffen die Auslegung von Art. 24 Abs. 1 und Art. 98 Abs. 1 und 2 sowie von Anhang III Nr. 12 der Mehrwertsteuersytemrichtlinie:
In der Rechtssache C-409/24 betrieb die Klägerin, eine GbR, Hotel und ein Restaurant mit Parkplatz, der von ihren Gästen genutzt werden konnte, ohne dass sie dafür eine Vergütung erhielt, die über die für die Beherbergung gezahlte Vergütung hinausging. Neben der Übernachtung umfasste die Beherbergungsleistung auch ein Frühstüc...