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Besteuerung auf den niederländischen Karibikinseln
Die steuerrechtlichen Beziehungen zwischen den Niederlanden in Europa und ihren Ländern in Übersee
Viele Deutsche kennen die Niederlande als ein Land an der Nordsee. Tatsächlich handelt es sich bei den Niederlanden nur um einen Teil des Königreichs der Niederlande. Aufgrund ihrer kolonialen Vergangenheit waren die Niederlande in der Vergangenheit ein Staat mittlerer Größe, bestehend aus den Niederlanden, dem heutigen Belgien, Luxemburg, Indonesien und Surinam. Seit 1975 besteht das Königreich der Niederlande aus den Niederlanden in Europa („Holland“ ) sowie den sechs Inseln Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, Sint Eustatius und Saba. Diese Inseln sind als Niederländische Antillen bekannt; allerdings haben die Niederländischen Antillen am aufgehört, als Land innerhalb des Königreichs der Niederlande zu existieren. Seitdem sind die Inseln Aruba, Curaçao und Sint Maarten ebenso wie die Niederlande autonome Länder innerhalb des Königreichs der Niederlande. Die Inseln Bonaire, Sint Eustatius und Saba (die sog. BES-Inseln) stehen seit 2010 unter direkter niederländischer Verwaltung – sie sind sog. besondere Gemeinden, gehören aber keiner Provinz an und bilden auch keine eigenen Provinzen.
Aruba, Curaçao und Sint Maarten sind seit Auflösung der Niederländischen Antillen im Jahr 2010 jeweils ein autonomes Land innerhalb des Königreichs der Niederlande. Sie genießen weitgehende Selbstverwaltung für innere Angelegenheiten. Völkerrechtlich sind sie indes keine unabhängigen Staaten, trotz eigener Verfassung und Regierung.
Die Steuerbeziehungen zwischen den Niederlanden und Aruba, Curaçao, Bonaire, Sint Eustatius und Saba werden nicht durch ein Steuerabkommen, sondern durch die Steuerverordnung für das Königreich der Niederlande (BRK) geregelt. Mit Sint Maarten besteht eine abkommensrechtliche Regelung.
Die Steuervorschriften für Aruba, Curaçao und Sint Maarten sowie das BES-Steuergesetz und die BES-Verordnung gelten nur für Einwohner des Königreichs der Niederlande.S. 216