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Geplante Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
[i]Entwurf unter https://go.nwb.de/vjws8 abrufbarDer Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (BR-Drucks. 40/26 v. , abrufbar unter https://go.nwb.de/vjws8) enthält neben berufsrechtlichen Anpassungen im Steuerberatungsgesetz und der Anhebung des gewerbesteuerlichen Mindesthebesatzes auf 280 % auch grundlegende Änderungen des Grunderwerbsteuergesetzes. Wesentliche Anpassungen betreffen die bisher strittige grunderwerbsteuerliche Beurteilung bei zeitlichem Auseinanderfallen von Signing und Closing im Zuge eines Share Deals, eine Erweiterung der Steuerschuldnerschaft in den Fällen des § 1 Abs. 3 und Abs. 3a GrEStG um die grundbesitzende Gesellschaft und eine einheitlich verlängerte Anzeigefrist der Steuerschuldner auf einen Monat.
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I. Einführung
[i]Wesentliche Punkte der geplanten Änderung des GrEStGNach Art. 8 des Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften in der Fassung der BR-Drucks. 40/26 (nachfolgend: Gesetzentwurf) sollen folgende Anpassungen vorgenommen werden:
Umkehr des bisherigen Rangverhältnisses von § 1 Abs. 3 und 3a GrEStG zu § 1 Abs. 2a und 2b GrEStG (§ 1 Abs. 3b GrEStG-E);
Erweiterung der Steuerschuldnerschaft in den Fällen des ...