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NWB Nr. 11 vom Seite 695

Handlungsalternativen und Risiken für Vermieter bei Beendigung des Mietverhältnisses

Vermieter sollten überlegt mit kritischen Situationen nach Mietvertragsende umgehen

Prof. Dr. Ulf P. Börstinghaus

Im Idealfall eines Mietvertragsendes zahlt der Mieter die Miete bis zum Zeitpunkt der rechtlichen Beendigung des Mietverhältnisses und gibt die Räume in vertragsgemäßem Zustand ohne Schäden und nach Erfüllung der Verpflichtung zur Durchführung der Schönheitsreparaturen zurück. Das ist aber nicht immer der Fall. Ob und in welchem Umfang dem Vermieter in diesem Fall Ansprüche gegen den Mieter zustehen, ist u. a. auch vom Verhalten des Vermieters abhängig. Nachfolgend werden die verschiedenen Handlungsalternativen und die daraus folgenden Konsequenzen dargestellt.

I. Ende eines Mietvertrags

Ein Mietverhältnis, das auf bestimmte Zeit eingegangen ist, endet mit dem Ablauf dieser Zeit (§ 542 Abs. 2 BGB). Ist eine Mietzeit nicht bestimmt, so kann jede Vertragspartei das Mietverhältnis nach den gesetzlichen Vorschriften ordentlich kündigen. Wann in diesem Fall das Mietverhältnis endet, richtet sich danach, ob es sich um einen Wohn- oder Gewerberaummietvertrag handelt, wer den Vertrag kündigt und wie lange dem Mieter die Räume schon übergeben waren.

[i]Andere als WohnraummietverträgeBei einem Mietverhältnis über Grundstücke und über Räume, die keine Geschäftsräume sind, beendet die Kündigung im R...

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