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BFH 19.11.2025 I R 50/22, Kommentierte Nachricht

Körperschaftsteuer | Fremdüblichkeit einer Pensionszusage nach Entgeltumwandlung

Beruht eine Pensionszusage einer GmbH für ihren angestellten Gesellschafter-Geschäftsführer auf einer Entgeltumwandlung, müssen die Kriterien einer Probezeit und Erdienbarkeit nicht erfüllt sein, um eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) zu vermeiden.

[i]Anhaltspunkte für eine vGAAllerdings darf für die GmbH kein signifikantes Risiko bestehen, die künftigen Versorgungsansprüche mitfinanzieren zu müssen, z. B. wegen der Vereinbarung einer Garantieverzinsung, die über dem risikoarmen Marktzins liegt. Außerdem muss das Gehalt, aus dem die Entgeltumwandlung heraus erfolgt, angemessen sein. Weiterhin kann eine vGA dann vorliegen, wenn der Anspruch auf die künftigen Versorgungsleistungen nicht insolvenzgesichert ist.

[i]Klägerin erledigte die Organisation für die Arztpraxis ihres Gesellschafter-GeschäftsführersDie Klägerin war eine im Januar 2012 gegründete UG, deren alleiniger Gesellschafter-Gesch...

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Fremdüblichkeit einer Pensionszusage nach Entgeltumwandlung

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