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Reemtsma-Direktanspruch bei Insolvenz
(Revision beim BFH: V R 25/25)
Das FG Baden-Württemberg setzt einen deutlichen Akzent zur praktischen Reichweite des Reemtsma-Direktanspruchs und widerspricht dabei der stark restriktiven Auslegung des ().
I. Leitsätze (nicht amtlich)
Enthält die Gutschrift des Leistungsempfängers einen unberechtigten Steuerausweis hinsichtlich dessen ihm ein Vorsteuerabzug verwehrt ist und hat der Leistende den ausgewiesenen und vom Leistungsempfänger gezahlten Betrag an die Finanzverwaltung abgeführt, bevor über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, so ist die Neutralität der Umsatzsteuer in Frage gestellt. Insbesondere im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Leistungserbringers müssen die Mitgliedstaaten, damit der Grundsatz der Effektivität gewahrt wird, die erforderlichen Mittel vorsehen, die es dem Leistungsempfänger ermöglichen, die zu Unrecht in Rechnung gestellte Steuer erstattet zu bekommen. Im Insolvenzfall des Leistungserbringers ist es sachgerecht, dem Leistungsempfänger sofort und in voller Höhe einen Direktanspruch zuzubilligen.
Der im Streitfall bestehende, sich aus dem Uni...