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Typische Prüfungsschwerpunkte bei einer Lohnsteuer-Außenprüfung
Sachbezüge, steuerfreie Arbeitgeberleistungen und Verträge zwischen nahen Angehörigen
[i] Beyer, Außenprüfung: Ein Leitfaden, Grundlagen, NWB FAAAE-82166 Mit einem Aufkommen von 248,9 Mrd. € stellte die Lohnsteuer – nach der Umsatzsteuer – im Kalenderjahr 2024 die zweitwichtigste Einnahmequelle des deutschen Staatshaushalts dar (vgl. „Steuerspirale 2024“ in NWB 22/2025 S. 1552). Zusammen mit der Einkommensteuer lag das Aufkommen sogar bei 323,8 Mrd. €. Umso bedeutsamer ist es für die Finanzverwaltung, dass die Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber überwacht und überprüft wird. Dies geschieht in der Praxis im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung (§ 42f Abs. 1 EStG) oder einer Lohnsteuer-Nachschau (§ 42g EStG) der Finanzämter. Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die Lohnsteuer-Außenprüfungen im Kalenderjahr 2024 zu einem steuerlichen Mehrergebnis von 826,9 Mio. € geführt. Dabei wurden rund 2,7 % der Arbeitgeber aus Wirtschaft und Verwaltung geprüft (BMF online, Meldung v. ).
I. Begriffsbestimmungen
1. Die Lohnsteuer als besondere Erhebungsform
[i]Besondere Erhebungsform der EinkommensteuerBei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) wird die Lohnsteuer als besondere Erhebungsform der Einkommensteuer vom Arbeitgeber direkt einbehalten und an das Finanzamt abgeführt (vgl. § 38 Abs. 1 EStG). Dabei wird die Ja...