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USt direkt digital Nr. 5 vom Seite 1

Umsatzbesteuerung von Leistungen eines gemeinnützigen Sportvereins

RA Ruth Sterzinger | Redaktion Umsatzsteuer direkt digital | ust-direkt-redaktion@nwb.de

Der BFH musste zu der Frage Stellung nehmen, ob und ggf. in welcher Höhe einem gemeinnützigen Sportverein der Vorsteuerabzug aus der Errichtung eines Kunstrasenplatzes zusteht. Die Verwaltungspraxis zur Nichtsteuerbarkeit der von Sportvereinen gegenüber ihren Mitgliedern erbrachten Leistungen widerspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH und dem Unionsrecht. Der EuGH hatte entschieden, dass die Jahresbeiträge der Mitglieder eines Sportvereins die Gegenleistung für die von diesem Verein erbrachten Dienstleistungen darstellen können, auch wenn diejenigen Mitglieder, die die Einrichtungen des Vereins nicht oder nicht regelmäßig nutzen, verpflichtet sind, ihren Jahresbeitrag zu zahlen. Auch der BFH führte aus, dass Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren Entgelt für die Leistungen eines Sportvereins an seine Mitglieder sein können. Diese Entscheidung finden Sie, von Ralf Walkenhorst besprochen,.

Das EuG stellt in einer neuen Entscheidung vom klar: Maßgeblicher Prüfungsmaßstab für eine steuerbare Leistung ist nicht die zivilrechtliche Qualifikation, sondern die umsatzsteuerliche Funktion einer Zahlung. Entscheidend ist, ob der Zahlende einen verbrauchbaren Vorteil erlangt hat. In dem Verfahren ging es um die Fragen, wie Vergütungen zu behandeln sind, die wegen einer Nutzung geschützter Leistungen ohne vorherige Lizenz verlangt werden und wie ein Aufschlag bis zum Dreifachen der üblichen Lizenz umsatzsteuerrechtlich zu betrachten ist. Liegt eine tatsächliche Nutzungsmöglichkeit vor und wird hierfür eine Zahlung geschuldet, spricht dies für einen Leistungsaustausch. Unerheblich ist dabei, ob zwischen den Beteiligten zuvor ein Vertrag geschlossen wurde. Diese Entscheidung "Credidam" aus dem rumänischen Recht bespricht Prof. Peter Mann .

Mit besten Grüßen

Ruth Sterzinger

Fundstelle(n):
USt direkt digital 5 / 2026 Seite 1
AAAAK-11181