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Niedersächsisches FG | Grenzen des Vertrauensschutzes bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
Die Klägerin lieferte im Jahr 2016 Fahrzeuge in andere EU-Mitgliedstaaten, die von den Abnehmern abgeholt und außer Landes befördert oder versendet wurden. Für einige dieser Lieferungen konnte sie weder Gelangensbestätigungen noch einen anderen nach § 17a Abs. 3 UStDV a. F. zulässigen Nachweis vorweisen. Im Hinblick auf einige Fahrzeuge ließ sich zwar eine Zulassung der Wagen im Ausland nachweisen, allerdings ließen sich die Namen der Personen nicht ermitteln, auf die die Fahrzeuge zugelassen waren. Für eine dieser Lieferungen lag ein internationaler Frachtbrief vor.S. 187
[i]Gutglaubensschutz nach § 6a Abs. 4 UStG setzt die Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorausIn Bezug auf einige der streitigen Lieferungen erkannte das Gericht eine Steuerbefreiung dieser Lieferungen an, weil der objektive Nachweis der Voraussetzungen der Befreiung (infolge zeitnaher Zulassung im jeweils vereinb...