Online-Nachricht - Montag, 02.03.2026
Verfahrensrecht | Änderung des AEAO (BMF)
Das BMF hat die Regelung des AEAO
zu
§ 122a AO
geändert ().
Mit sofortiger Wirkung wurde in der Nummer 5 des AEAO zu § 122a der Satz 2 gestrichen.
Hinweis:
Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online
Fundstelle(n):
BAAAK-11133