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Online-Nachricht - Montag, 02.03.2026

Neubauförderung | Verbesserte Förderkonditionen für klimafreundlichen Neubau (KfW)

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und die KfW haben die Konditionen für die Neubauförderung im Programm "Klimafreundlicher Neubau" verbessert. Danach sinkt der Kreditzins für die im Rahmen dieses Programms befristet wiederaufgenommene Förderung des „Effizienzhaus 55“-Standards auf einen Signalzinssatz von ab 1% effektiver Jahreszins (bei zehn Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung). Private und gewerbliche Investoren können die aus Mitteln des Bundes verbilligten KfW-Darlehen ab Montag, , zu den neuen, verbesserten Konditionen über ihre Hausbank bei der KfW beantragen.

Hierzu führt die KfW u.a. weiter aus:

  • Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Effizienzhaus 55-Förderung ist, dass die Bauprojekte bereits geplant sind und eine Baugenehmigung vorliegt. Seit dem Start Mitte Dezember vergangenen Jahres wurde bereits der Neubau von rund 17.000 neuen Wohneinheiten gefördert.

  • Eine Zinssenkung zum gibt es auch bei der Förderung des "Effizienzhauses 40" im Rahmen des Programms "Klimafreundlicher Neubau" (0,6% effektiver Jahreszins. bei zehn Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung). Die Darlehenszinsen werden aus Mitteln de s Bundes verbilligt.

  • Auch für kommunale Gebietskörperschaften gibt es ab Montag, , bessere Förderkonditionen für klimafreundliche Neubauvorhaben: Die Höhe der Zuschüsse wird angehoben.

  • Neben Wohngebäuden ist auch der klimafreundliche Neubau von Nichtwohngebäuden förderfähig.

Hinweise:

Die Förderung ist abhängig von der Verfügbarkeit von Bundesmitteln, die die KfW zur Zinsverbilligung der Förderkredite bzw. für Zuschüsse einsetzt. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

Die detaillierten Produktbedingungen und tagesaktuellen Zinskonditionen sind abrufbar unter

Quelle: KfW, Pressemitteilung v. (il)

Fundstelle(n):
XAAAK-11130