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Öffentliche Aufträge | Tariftreuegesetz beschlossen
Die Bundesregierung hat das sogenannte Tariftreuegesetz zusammen mit Stimmen der Grünen beschlossen. Demnach gilt künftig grundsätzlich: Unternehmen, die öffentliche Aufträge annehmen wollen, müssen Tariflöhne zahlen. Grundsätzlich deshalb, weil es verschiedene Ausnahmen gibt. Denn das Gesetz greift erst ab einem geschätzten Auftragsvolumen von 50.000 € netto. Für Gründer gilt, dass das Tariftreuegesetz erst ab einem Vertragswert von 100.000 € netto Gültigkeit hat. Außerdem sind Lieferverträge, z. B. für Pkw, Büromaterial oder IT, sowie alle Aufträge der Bundeswehr ausgenommen.
Wichtig ist, dass Unternehmen nicht tarifgebunden sein müssen, um öffentliche Aufträge zu erhalten. Sie müssen lediglich die Arbeitsbedingungen erfüllen, die das Bundesarbeitsministerium festges...