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Körperschaftsteuer | Fremdübliche Verzinsung einer Pensionszusage bei Entgeltumwandlung
Die Fremdüblichkeit der Verzinsung einer durch Entgeltumwandlung finanzierten Pensionszusage (Direktzusage) für einen Gesellschafter-Geschäftsführer kann nicht anhand des Zinssatzes, der für eine arbeitgeberfinanzierte Direktzusage eines anderen Arbeitnehmers desselben Unternehmens vereinbart worden ist, überprüft werden. Maßgeblich ist vielmehr die Angemessenheit der Gesamtausstattung der Bezüge.
[i]Finanzierung der Pensionszusage durch Entgeltumwandlung mit 6 % ZinsenDie Klägerin war eine GmbH, an der die Mutter M mit 60 % und ihr Sohn S mit 40 % beteiligt waren. S war zugleich Geschäftsführer. Prokuristin der Klägerin war T, die die Tochter der M war. Im Jahr 2013 erteilte die Klägerin dem S und der T jeweils arbeitnehmerfinanzierte Pensionszusagen; d. h. die Pensionszusagen wurden durch eine Entgeltumwandlung finanziert. Der Zinssatz soll...