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Umsatzsteuer kompakt
Zur Umsatzbesteuerung von Leistungen eines gemeinnützigen Sportvereins (BFH)
Die Verwaltungspraxis zur Nichtsteuerbarkeit der von Sportvereinen gegenüber ihren Mitgliedern erbrachten Leistungen widerspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH und dem Unionsrecht (; veröffentlicht am ).
Hintergrund: Gemäß § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG sind Umsätze im Zusammenhang mit anderen kulturellen und sportlichen Veranstaltungen, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, von Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien, von Volkshochschulen oder von Einrichtungen, die gemeinnützigen Zwecken oder dem Zweck eines Berufsverbandes dienen, durchgeführt werden, steuerfrei soweit das Entgelt in Teilnehmergebühren besteht.
Sachverhalt: Der Kläger war ein klassischer, gemeinnütziger Breitensport-Verein (e. V.) mit diversen Abteilungen (Fußball, Schwimmen, Turnen, Tischtennis, etc.). Der Kläger errichtete einen Kunstrasenplatz, der sowohl dem Jugendsport als auch dem – innerhalb des Vereins als wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb geführten – Spiel- und Trainingsbetrieb der 1. Herrenfußballmannschaft dienen sollte. Zur Errichtung erhielt der Verein...