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Online-Nachricht - Freitag, 27.02.2026

Gesetzgebung | Neuregelungen im März 2026 (Bundesregierung)

Dekorative GrafikDas Standortfördergesetz setzt Impulse für mehr private Investitionen. Krankenkassenbeiträge für Rentner steigen erst ab dem 1.3. Über diese und weitere im März 2026 in Kraft getretene Änderungen informiert die Bundesregierung.

Waffensysteme oder Munition schneller beschaffen

Die Bundeswehr wird schlagkräftiger. Das Beschleunigungsgesetz soll die Materialbeschaffung und Planungsverfahren, etwa für Kasernen, deutlich vereinfachen. „Wir sorgen mit neuen Regeln dafür, dass unsere Soldatinnen und Soldaten das bekommen, was sie brauchen, um konventionell die stärkste Armee Europas zu werden”, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz.

Weitere Informationen zum Beschleunigungsgesetz

Impulse für Start-ups – finanziell und unbürokratisch

Das Standortfördergesetz erleichtert jungen und innovativen Unternehmen, in Deutschland zu investieren. Konkret wird der Rahmen für private Investitionen, vor allem in Infrastruktur und Erneuerbare Energien sowie in Wagnis- und Wachstumskapital (Venture Capital) verbessert. Prüf-, Melde- und Anzeigepflichten werden verschlankt oder ganz gestrichen.

Weitere Informationen zum Standortfördergesetz

Krankenkassenbeiträge für Rentner steigen später

Zahlreiche gesetzliche Krankenkassen haben zum 1.1. ihre Zusatzbeiträge angehoben. Das heißt, die Versicherten müssen höhere Beiträge zahlen. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben werden für Rentner die Änderungen erst jetzt – zum 1.3. – wirksam.

Weitere Informationen zu den neuen Krankenkassenbeiträgen

Schwarzes Versicherungskennzeichen für Mofas und E-Scooter

Mofas, Mopeds und E-Scooter müssen ab dem 1.3. mit einem neuen Versicherungskennzeichen ausgestattet sein. Zum Start in die neue Saison wechselt jedes Jahr die Farbe der Kennzeichen: 2026 ist es die Farbe Schwarz.

Weitere Informationen zu Kraftfahrzeugkennzeichen

Hinweis:

Die Uhren werden wieder eine Stunde vorgestellt – in der Nacht vom 28. auf den 29.3., von 2:00 Uhr auf 3:00 Uhr. Damit bleibt es morgens länger dunkel und abends dafür länger hell. Weitere Informationen zur Zeitumstellung finden Sie hier.

Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. (lb)

Fundstelle(n):
CAAAK-11069