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Das Sozialversicherungsrecht 2025 im Überblick
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 628Im Bereich des Sozialversicherungsrechts hatte im Jahr 2025 – insbesondere auch im Nachgang zum sog. Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts (, NWB VAAAJ-88608) – die Frage der Scheinselbstständigkeit vermeintlich „freier Mitarbeiter“ in Unternehmen erhebliches Gewicht.
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Nachwirkungen des sog. Herrenberg-Urteils
[i]Gesetzgeber reagiert auf Rspr. des BSG zu Lehrern usw. als freie Mitarbeit in BildungsträgernDas vergangene Jahr war von den Nachwirkungen der sog. Herrenberg-Entscheidung geprägt. Seinerzeit (in 2022) machte es das BSG fast unmöglich, Lehrer, Dozenten, Coaches und Trainer als freie Mitarbeiter in Vereinen oder für privatwirtschaftlich tätige Bildungsträger tätig werden zu lassen. Nachdem höchstrichterlich bestätigt wurde, dass dieses Urteil sogar Rückwirkung entfaltet, entschärfte der Gesetzgeber im März 2025 die Lage durch eine vorübergehende Beitragsamnestie (vgl. § 127 SGB IV). Wie diese, eine Zustimmung des Auftragnehmers fordernde Rechtsnorm im Detail auszulegen ist, teilten die Sozialversicherungsträger im Besprechungsergebnis v. mit. Jedenfalls wird die Beitragsfreiheit nur noch für das Jahr 2026 gelten.
Verschiedenste Scheinselbstständigkeitsfälle
[i]Einzelfallbetrachtung verhindert eine vorhersehbare SystematikAuch son...