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Praktische Auswirkungen des Steueränderungsgesetzes 2025 auf Stiftungen und Vereine
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 wurden mehrere Regelungen der Abgabenordnung angepasst, welche für steuerbegünstigte Körperschaften von praktischer Bedeutung sind. Die Neuregelungen betreffen u. a. die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung sowie die Anforderungen an die Aufteilung der Gewinnermittlung in die einzelnen Sphären. Ziel des Gesetzgebers ist es, steuerbegünstigte Körperschaften zu entlasten. Aus den Erleichterungen ergeben sich allerdings Risiken, die von den Organen der Körperschaften zu berücksichtigen sind.
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Änderung in der zeitnahen Mittelverwendung
[i]Ab 2026: Anhebung der Freigrenze von 45.000 € auf 100.000 €Steuerbegünstigte Körperschaften sind grundsätzlich verpflichtet, die ihnen zufließenden Mittel zeitnah für die in der Satzung festgelegten steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Bisher galt eine zeitnahe Mittelverwendung als gegeben, wenn die Mittel in den folgenden zwei Jahren nach Zufluss für die steuerbegünstigten Zwecke verwendet werden, wobei bereits für Körperschaften mit jährlichen Einnahmen von weniger als 45.000 € die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung entfallen ist. Diese Freigrenze wurde nun auf 100.000 € jährliche Einnahmen angehoben.
[i]Gehrmann, Gemeinnützigkeit, Grundlagen, NWB QAAAA-41702 Untätigk...