Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abgrenzung von Anschaffungskosten, anschaffungsnahen Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen bei Gebäuden
Das BMF hat mit Datum vom das finale Schreiben zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten, Herstellungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden veröffentlicht (). Der Beitrag geht ausführlich auf das neue Schreiben ein und würdigt dieses kritisch.
Vorbemerkungen
Das BMF-Schreiben behandelt mit der steuerrechtlichen Qualifikation von Maßnahmen an Gebäuden ein äußerst relevantes Themenfeld mit großer Breitenwirkung. Der Wohngebäudebestand beträgt rd. 19,5 Mio. Einheiten, im Schwerpunkt sind es Einfamilienhäuser. Hinzu kommen Gebäude mit gewerblicher, land- und forstwirtschaftlicher oder freiberuflicher Nutzung. Im Bestand dominieren derzeit die Baualtersklassen 1960-1969 und 1970-1979.
2024 wurden nur 215.900 Baugenehmigungen erteilt, das sind etwa 44.000 Wohnungen weniger als im Vorjahr und im Vergleich zu den Vorjahren der niedrigste Stand seit 2010. Inzwischen ist wieder ein Anstieg festzustellen. Von Januar bis November 2025 wurde der Bau von 215.500 Wohnungen genehmigt, was ein Plu...