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Online-Nachricht - Donnerstag, 26.02.2026

Automatensteuer | Keine Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit der Virtuellen Automatensteuer (II) (BFH)

Dekorative
		  Grafik Die Regelungen zur Virtuellen Automatensteuer im Rennwett- und Lotteriegesetz verstoßen weder gegen Verfassungsrecht noch gegen Unionsrecht (; veröffentlicht am ).

Sachverhalt: Die Klägerin ist eine Kapitalgesellschaft maltesischen Rechts mit Sitz in der Republik Malta. Sie veranstaltete im Streitzeitraum April 2023 virtuelle Automatenspiele unter anderem in Deutschland. Die Klägerin reichte am eine Anmeldung der Virtuellen Automatensteuer für den Monat April 2023 beim damals zuständigen Finanzamt ein. Gegen die Anmeldung der Virtuellen Automatensteuer für April 2023 legte die Klägerin Einspruch ein, welcher als unbegründet zurückgewiesen wurde.

Die hiergegen erhobene Klage hatte keinen Erfolg (

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