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Zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
Die Riesterrente geht „in Rente“
Am hat die Bundesregierung den Entwurf für das Altersvorsorgereformgesetz vorgelegt. Im Mittelpunkt stehen die deutliche Vereinfachung, Entbürokratisierung und Flexibilisierung der geförderten privaten Altersversorgung („Riester 2.0“). Die starre Sicherheitsorientierung des Riester-Modells soll durch Garantiemodelle mit höheren Renditechancen abgelöst werden. Zudem soll eine reine Depotlösung ohne Garantien möglich sein. Das Erfordernis einer lebenslangen Verrentung wird entfallen. Die neuen Regeln sollen ab 2027 Geltung entfalten, bestehende Riesterverträge genießen Bestandsschutz.
NWB Reform Radar, Altersvorsorgereformgesetz, NWB OAAAK-09303
Hintergrund für den Gesetzentwurf zum Altersvorsorgereformgesetz ist die überfällige Reformierung der Riester-Rente, deren Verbreitung seit vielen Jahren rückläufig ist.
Mit der Schaffung eines Altersvorsorgedepots ohne Garantie erfolgt eine grundlegende Abkehr vom Garantiezwang, den das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) bisher vorgibt.
Unverändert handelt es sich um eine nachgelagerte Besteuerung. In der Anwartschaftsphase werden Beiträge steuerfrei gestellt, die in der Auszahlungsphase nachgelagert besteuert werden.
I. Der Gesetzentwurf/Regierungsentwurf
Der Regierungsentwurf vom geht auf einen Referentenentwurf des BMF zurück. Der Entwurf greift viele Empfehlungen der von der Ampel-Regierung eingesetzten Fokusgruppe private Altersvorsorge auf. Im Kern werden die Anforderungen an steuerlich förderfähige Produkte (sog. Zertifizierungsanforderungen) sowie die steuerliche Förderung an sich reformiert.